Hallo,
bin seit wenigen Jahren Kunde eines Funk DSL Anbieters und muss sagen, dass das Problem immer wieder auftaucht, dass statt 6 Mbit nur 2-3 Mbit ankommen. Nun habe ich auch eine Mail von denen erhalten, dass das Problem auch in den nächsten 2 Monaten nicht behoben sein soll.
Habe mich im Internet umgeschaut und einen Artikel mal gelesen, dass vor Gericht beschlossen wurde, dass bei einer zu niedrigen Anbindung ein fristloses Kündigen möglich sei. Nun, jetzt habe ich die Kündigung eingereicht und die Paragraphen §323 und §634 Abs 3 BGB zitiert.
Jetzt meldet sich der Anbieter mit der Ausrede “es heißt ja BIS ZU 6 Mbit im Vertrag”.
Was kann ich denn jetzt tun? Soll ich einen Anwalt einschalten? Verklagen?
Hoffe, mir kann jemand helfen.
Danke
Tags: anbieter, DSL, fristlos, Internet, kündigen, Kündigung, Recht, Rechtsanwalt, Sonderkündigung
2 Antworten
Ice10
10. Aug 2010 1Hat keiner irgendeine Idee?!?
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Kumpu
18. Okt 2010 2Hey,
also ich weiß nicht, wie es bei dem drahtlosen angeboten ist, aber bei den Leitungen ist eine fristlose Kündigung wohl möglich, wenn die angebote Geschwindigkeit nicht geliefert wird. Es gibt hierzu ein Urlaube der AG Fürth. Kannst mal auf http://www.dr-bahr.com/news/langsame-dsl-geschwindigkeit-ist-ausserordentlicher-kuendigungsgrund.html nachlesen
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